in der Ausgabe Wien, Titelseite

08.09.2021

Ausmisten, verschönern oder gar umbauen stehen hoch im Kurs

Corona hat das Thema Wohnen für viele Österreicher:innen in den Fokus gerückt. Welche Verschönerungsaktionen, Umbauarbeiten und Renovierungen in den eigenen vier Wänden umgesetzt wurden, dem ist die aktuelle Trendstudie unter 1.000 Befragten im Auftrag von ImmoScout24 nachgegangen.

Entrümpeln wurde zum Volkssport

Mehr Zeit – vor allem mehr Zeit in den eigenen vier Wänden – hat viele Österreicher:innen offenbar dazu gebracht, sich die eigenen Besitztümer einmal näher anzusehen. So hat mehr als die Hälfte der Österreicher:innen die Pandemie dazu genutzt, sich von Dingen zu lösen, die nicht mehr gebraucht werden. 53 Prozent geben an, bereits ausgemistet zu haben, weitere 18 Prozent planen, dieses Projekt in Angriff zu nehmen. Die Entrümpelungs-Hochburgen sind Salzburg, hier haben sieben von zehn ordentlich ausgemistet, Vorarlberg (67 Prozent) und das Burgenland (59 Prozent).

Auch wer Kinder hat, hat die Zeit eher dazu genutzt, nicht mehr Benötigtes loszuwerden. Haushalte mit mehr als 2 Kindern haben überdurchschnittliches Gefallen am Entrümpeln gefunden (62 Prozent). Auch die Wohnungsgröße hatte Auswirkungen darauf, ob für mehr Ordnung gesorgt wurde oder nicht. Allerdings haben Haushalte mit mehr Wohnfläche die Zeit eher zum Ausmisten genutzt als Bewohner kleinerer Wohnungen, die nicht überdurchschnittlich anfällig dafür waren, sich von Dingen zu trennen.

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung

Auch die Motivation, etwas Hand an der Wohnung anzulegen und sie zu verschönern, war in der Pandemie gegeben. Mehr als ein Drittel der Befragten hat mit neuen Heimtextilien, etwas Farbe oder Deko-Elementen dafür gesorgt, die Wohnsituation umzugestalten. Überdurchschnittlich oft haben Bewohner von Städten und Mietwohnungen diese Maßnahmen ergriffen. Weiter gegangen ist etwas mehr als ein Fünftel (22 Prozent) der Befragten. Sie haben die Gelegenheit genutzt und gleich neue Möbel angeschafft. „Wenn mehr Zeit zuhause verbracht wird, wird Verbesserungspotenzial meist deutlicher. So ist es nicht verwunderlich, dass Wohnraum an die eigenen Bedürfnisse angepasst oder einfach verschönert wurde“, erläutert Markus Dejmek, Österreich-Chef von ImmoScout24, die Situation.

Hör mal wer da hämmert

Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass in der Pandemie nicht nur mit kleinen, eher einfachen Maßnahmen versucht wurde, das Wohngefühl zu verbessern. Ein Viertel der Befragten gibt an, größere Umbau- oder Renovierungsprojekte begonnen oder zumindest geplant zu haben. Unter Hausbewohner:innen ist es sogar ein Drittel, das sich mit kleinen Verschönerungen nicht zufrieden gegeben hat. Umgebaut wurden bzw. werden vor allem Wohnzimmer (44 Prozent), Küchen (37 Prozent), Bäder und WCs (34 Prozent) und Schlafzimmer (32 Prozent), gefolgt von Essbereichen (28 Prozent) und Arbeitszimmern (23 Prozent).

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

08.09.2021

 62% der Befragten planen trotz Corona dieses Jahr noch einen Urlaub.

Wie beeinflusst Corona die Reisepläne für Herbst und Winter? Welche Rolle spielen Reisebestimmungen, kostenlose Stornierung oder die Impfung? Die Restplatzbörse, Österreichs Nummer 1 für Last Minute Reisen, hat über 1.300 Personen zu ihrem Reiseverhalten während der Pandemie befragt und spannende Antworten erhalten.

Zwei von drei sagen Ja zu Urlaub im Herbst und Winter

62% der Befragten planen trotz Corona dieses Jahr noch einen Urlaub. Fast die Hälfte davon möchte innerhalb Europas verreisen, über ein Viertel plant eine Fernreise und ca. ein Fünftel möchte den Urlaub in Österreich verbringen. 23% sind unentschieden, ob sie noch verreisen werden, 15% haben dieses Jahr keinen Urlaub mehr geplant.

Last Minute boomt

Fast jeder Zweite bucht laut der Befragung am liebsten Last Minute, also bis zu 14 Tage vor der Reise. Dieser Trend zeigt sich auch in den diesjährigen Buchungszahlen der Restplatzbörse. „”Im Vergleich zu 2019 haben sich die Last Minute Buchungen mehr als verdoppelt. Heute buchen, morgen verreisen ist das Motto”“, so Roman Kresz, Leiter für Vertrieb und Marketing bei der Restplatzbörse. Kein Wunder: Reisebestimmungen und die Situation im Urlaubsland können sich laufend ändern, deshalb fällt die Entscheidung über das Urlaubsland seit Corona spontaner denn je.

Gratis Storno wichtiger als günstiger Preis

Die Restplatzbörse wollte wissen, welche Kriterien bei der Urlaubsbuchung seit Corona die größte Rolle spielen. Eindeutig auf Platz 1: die Reisebestimmungen. Kostenlosen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten rangieren auf Platz 2 und sind somit für die Befragten wichtiger als ein günstiger Preis, der auf Platz 3 landet. Kresz: „”Die Bedenken, dass eine gebuchte Reise wegen geänderter Reisebestimmungen nicht stattfinden kann, sind da. Viele Reiseveranstalter haben bereits reagiert und bieten Flex-Tarife an, mit denen der Urlaub bis kurz vor Anreise kostenlos storniert oder umgebucht werden kann. Wir beraten unsere Kund:innen, welches Angebot am besten zu ihnen passt und freuen uns, so eine zusätzliche Sicherheit geben zu können.”“

Klares Ja zur Impfung

87% der Befragten sind entweder bereits vollständig geimpft oder möchten sich noch impfen lassen. Das ist wesentlich höher als der Österreich-Schnitt von knapp 60%. Vollständig geimpfte Personen genießen beim Reisen viele Vorteile wie den Entfall der Quarantäne- und Testpflicht, deshalb liegt die Vermutung nahe, dass Urlaub ein starker Anreiz ist sich impfen zu lassen.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

25.04.2022

Das offizielle Österreich gedenkt am Vorabend der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen am 4. Mai der Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen

Das offizielle Österreich gedenkt am Vorabend der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen am 4. Mai der Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen. In diesem Jahr steht dabei das ehemalige Außenlager Gusen im Fokus. Bei der Veranstaltung wird es nach dem Gedenken in Mauthausen erstmals eine Begehung der KZ-Gedenkstätte Gusen und ein gemeinsames Gedenken auf dem ehemaligen Appellplatz geben. Diese Flächen des ehemaligen Konzentrationslagers wurden im März 2022 von der Republik erworben und können nun auch für Gedenkveranstaltungen genutzt werden.

„Bei dem Ankauf von Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen handelt es sich um einen Meilenstein für die Sichtbarmachung und Aufarbeitung unserer Geschichte. Die Weiterentwicklung der Gedenkstätte Gusen wird einen wichtigen Beitrag zu einer zeitgemäßen und modernen Erinnerungskultur leisten“, sagt Innenminister Gerhard Karner anlässlich der bevorstehenden Gedenkfeier.

Bei der Gedenkfeier wird ab Einbruch der Dunkelheit die Gedenkaktion #eachnamematters, eine Lichtinstallation in Kooperation mit Ars Electronica, vor dem Memorial Gusen starten. Mit dieser Installation wird den verstorbenen Häftlingen der Konzentrationslager Mauthausen und Gusen sowie weiterer Außenlager gedacht.

Zwtl.: Der Weg des Außenlagers Gusen zur KZ-Gedenkstätte

Das KZ Gusen wurde ab Dezember 1939 errichtet. Bis zu seiner Befreiung im Mai 1945 wurden dort 71.000 Gefangenen aus fast 30 Nationen inhaftiert. Mehr als die Hälfte überlebte die Haft nicht.

Die österreichische Bundesregierung hat in Wahrnehmung der historischen Verantwortung der Republik Österreich ein klares Bekenntnis zur Bedeutung des historischen Ortes Gusen abgegeben

Im März 2022 konnte der Ankauf neuer Liegenschaften zur Erweiterung der bestehenden KZ-Gedenkstätte Gusen abgeschlossen werden. Auf den angekauften Grundstücken befinden sich bedeutende bauliche Überreste des KZ Gusen, darunter der Appellplatz, der Schotterbrecher und zwei Verwaltungsgebäude. Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen wird einen wissenschaftlich begleiteten Beteiligungsprozess in Gang zu setzen, in dessen Rahmen die Interessensgruppen – Opfer und deren Vertreter, aber auch Anwohner – ihre Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse kommunizieren und somit aktiv an der Neugestaltung mitwirken können. Ziel dieses auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene abgehaltenen Prozesses ist es, die KZ-Gedenkstätte Gusen entsprechend den Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu erweitern.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

01.11.2020

Kamillentee hat einen festen Platz als Hausmittel bei Magen-Darm-Beschwerden, Unruhe, Husten, Heiserkeit oder zur Behandlung von wunder Haut. Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Kamillenpflanze Substanzen enthält, die bei einigen Beschwerden entzündungshemmend und krampflösend wirken können. Kamillentee kann allerdings auch mit Schadstoffen verunreinigt sein – sei es durch natürlichen Ursprung (Pyrrolizidinalkaloide) oder die Anbaumethode (Pflanzenschutzmittel). Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 16 Kamillentees, darunter 5 Bio-Produkte, in Drogerie- und Supermärkten, Diskontern sowie in der Apotheke eingekauft und im Labor auf Qualität und Schadstoffe untersucht. Während sich die Belastung durch Schadstoffe im Großen und Ganzen in Grenzen hielt, ging die Schere bei der Qualität der Tees weit auseinander. Letztlich wurden im Rahmen des Tests 2 „sehr gut“, 4 „gut“, 3 „durchschnittlich“, 2 „weniger“ und 5 „nicht zufriedenstellend“ vergeben. Alle Details zum Test gibt es ab dem 22.10. im Magazin KONSUMENT und auf www.konsument.at.

Wenn Kamillentee zur unterstützenden Behandlung von Beschwerden eingesetzt wird, sollte grundsätzlich Kamillentee in Arzneibuchqualität verwendet werden. Arzneitee, dazu zählen 4 von 16 getesteten Kamillentee-Produkten, muss gemäß Europäischem Arzneibuch mindestens vier Milliliter ätherisches Öl je Kilogramm Blüten enthalten. Bei Kamillentee, der als reines Lebensmittel verkauft wird, genügt dagegen die halbe Menge. Während im Rahmen des Tests alle als Arzneitee deklarierten Produkte die Anforderungen erfüllten, fielen 5 der 12 „normalen“ Kamillentees (Alnatura, Julius Meinl, Lord Nelson, Pukka und Teekanne) durch. Sie enthielten bei der Überprüfung im Labor weniger als zwei Milliliter ätherische Öle je Kilogramm. Damit entsprachen sie nicht den im Lebensmittelbuch festgelegten Mindeststandards für Kamillentee.

Zudem wurden in 5 der „normalen“ Tees Pyrrolizidinalkaloide (PA) gefunden. Allerdings wurde der vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlene Tagestoleranzwert dabei nicht überschritten. Pyrrolizidinalkaloide sind in einigen Wildkräutern enthalten, die auf den Anbaufeldern wachsen und bei maschineller Ernte mit der Kamille vermengt werden können. Sie können Leberschäden und Vergiftungen verursachen und haben sich im Tierversuch als krebserregend und erbgutschädigend erwiesen.

Pflanzenschutzmittel wiederum konnten in allen Kamillentees nachgewiesen werden. Bei keinem einzigen Produkt gab es jedoch eine Überschreitung der Höchstmengen. Bio-Produkte waren tendenziell weniger belastet als konventionell angebaute Produkte.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn ..

04.07.2022

SalzburgMilch Geschäftsführer Andreas Gasteiger

Gerade in den letzten Jahren hat sich aufgrund der mit Covid verbundenen Maßnahmen wie Lockdowns und Homeoffice bzw. Homeschooling der immer weiter zunehmende Bewegungsmangel in der Bevölkerung noch verstärkt. Daher gilt es gerade jetzt mehr denn je, im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung ganz besonders auf den Zuckerkonsum zu achten.

Denn generell wird in Österreich zu viel Zucker konsumiert, sei es in gesüßten Getränken oder Speisen oder durch versteckten Zucker in diversen Produkten. Aus diesem Grund möchte SalzburgMilch durch Zuckerreduktion bei ihren Premium Milchprodukten der Verantwortung als Nahrungsmittelerzeuger gerecht werden und einen aktiven Beitrag zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung leisten Seit 2020 arbeitet SalzburgMilch eng mit SIPCAN sowie der zucker-raus-initiative.at zusammen und achtet bei Rezepturentwicklungen darauf, die empfohlenen Richtwerte nicht nur einzuhalten sondern wenn möglich zu unterschreiten.

“Das vorsorgemedizinische Institut SIPCAN setzt sich seit 10 Jahren für eine Reduktion des Zuckergehalts in Milchprodukten ein. Ziel ist es, die gesündere Wahl zur leichtern Wahl zu machen, ohne dass dabei auf Genuss verzichtet werden muss. Hierfür wurden jährlich rund 1.000 Produkte geprüft und klare Orientierungskriterien veröffentlicht. Diese lauten: max. 11,5 g Zucker pro 100 g bzw. ml und keine Süßstoffe“, erklärt Univ.-Lektor Mag. Dr. Manuel Schätzer, Ernährungswissenschafter und Bundeskoordinator von SIPCAN und ergänzt stolz: „Äußerst positiv ist dabei, dass der Anteil an Produkten, die den Orientierungskriterien von SIPCAN entsprechen von 16,0 % im Jahr 2012 auf mittlerweile 43,1 % gestiegen ist.

Dies ist auf die sehr positive Reaktion von Industrie bzw. Handel und das großteils gemeinsame Bestreben zur Zuckerreduktion, darunter auch der zucker-raus-initiative.at, zurückzuführen.“ Bei den Produkten von SalzburgMilch wurde der Wert der Produkte, die den strengen Orientierungskriterien entsprechen sogar von 50 % auf 76 % gesteigert, obwohl SIPCAN im Jahr 2020 die Kriterien verschärft hatte. Dies bestätigt eine kürzlich von SIPCAN veröffentlichte Analyse. Ermöglicht wurde diese Verbesserung durch neue Rezepturen, bei denen der Zuckeranteil im Schnitt von 12,2 auf 10,5 g/100g gesenkt wurde. Für Andreas Gasteiger, Geschäftsführer der SalzburgMilch, ist dabei eine Zuckerreduktion mit ausgezeichnetem Geschmack sehr gut vereinbar: „Wir haben in den letzten Jahren viele Rezepturen überarbeitet und dabei den Anteil von Zucker reduziert.

Dabei verwenden wir aus Prinzip keine Süßungsmittel für unsere SalzburgMilch Premium Produkte. Dennoch kann der ausgezeichnete Geschmack unserer Produkte beibehalten werden. Dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, zeigt uns einerseits die Reaktion unserer Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht auf Genuss verzichten müssen und uns sehr viele positive Rückmeldungen gegeben haben. Andererseits wird dies auch immer wieder durch verschiedene Auszeichnungen, wie z.B. der Goldmedaillen durch die DLG bestätigt.“

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: SalzburgMilch

21.02.2022

ApothekerInnen gegen die Impfpflicht

Eine Gruppe PharmazeutInnen und ApothekenmitarbeiterInnen fordern in Offenem Brief “lebendigen wissenschaftlichen Diskurs”. Die Impflicht sei zu überdenken und objektive Beratung in Apotheken zu gewährleisten. Andernfalls würden möglicherweise vermeidbare Impfschäden auftreten und das Ansehen sowie die Glaubwürdigkeit ihres Berufsstandes in der Bevölkerung langfristig sinken.

“Unsere Kund*innen erwarten ehrliche und objektive Arzneimittel-Informationen von uns. Sie wenden sich vertrauensvoll an uns und es ist unsere Aufgabe, sie ernst zu nehmen,wenn sie […] einen Zusammenhang mit dem Covid-19-Vakzin vermuten.”, heißt es in einem Offenen Brief, mit dem sich einige ApothekerInnen und PharmazeutInnen an die Apothekerkammer, österreichische PolitikerInnen, Medien und die Bevölkerung richten.

Die Verfasser befürchten, dass individuelle und situationsbezogene Beratung auf objektiver Basis in den heimischen Apotheken verloren gehen könnte. Damit beziehen sie sich vor allem auf den aktuellen Umgang mit den vorübergehend zugelassenen Covid-19-Vakzinen. Die Österreichische Apothekerkammer legte ihren Mitgliedern in vergangene Rundschreiben, ähnlich wie die Ärztekammer, nahe, dass “[…] die aktuellen Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums selbstverständlich auch als wissenschaftliche Grundlage für die Beratung und Information über COVID-19-Impfungen […]”, zu sehen sind.

Seriöse Beratungsleistung von ApothekerInnen erfordert jedoch, auf ein breites Spektrum an Symptomen und Empfindungen betroffener Menschen einzugehen und daraus Empfehlungen abzuleiten. Wissenschaftlicher Diskurs sollte dabei laufend zu neuen Einsichten und Erkenntnissen führen, die wiederum die Grundlage der medizinischen Beratung darstellen. Im Offenen Brief wird jedoch auch darauf aufmerksam gemacht, dass der kritische Diskurs hinsichtlich der Impfpflicht vermisst wird.

ApothekerInnen, die in Ihrer Beratung vom Kurs der eigenen Standesvertretung abweichen oder Kritik daran äußern, müssen mit Sanktionen rechnen, die existenzbedrohendes Ausmaß annehmen können. Aus diesem Grund bleiben die Verfasser des öffentlichen Briefs anonym. Bis 15.03.2022 besteht die Möglichkeit für ApothekerInnen und PharmazeutInnen diesen Brief zu unterzeichnen. Zustimmungserklärungen werden bei einem Notar gesammelt, der der Schweigepflicht unterliegt. Seit Veröffentlichung des Briefes haben sich bereits über 200 UnterstützerInnen angeschlossen.

“Wir wollen frei von Druck und Zwang gewissenhaft unserer Arbeit, die uns Freude macht, in den Apotheken nachgehen können, zum Wohl unseres Landes und seiner Bevölkerung.”, lautet einer der abschließenden Wünsche der Verfasser an die Empfänger dieses öffentlichen Briefs.

Der Offene Brief wird in Unterstützung der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung, die sich für Verhältnismäßigkeit und mehr Transparenz im Zusammenhang mit der Impfpflicht einsetzt, veröffentlicht. Zustimmungserklärungen können weiterhin per Mail an [email protected] gesandt werden und werden vertraulich behandelt.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

04.07.2022

„Pflegereform muss auch für Heimhilfen gelten!“

„Es ist unverständlich, dass Heimhilfen vom Personalpaket der Pflegereform samt Gehaltsaufbesserung ausgenommen sein sollen, so wie das in aktuellen Gesetzesvorlagen vorgesehen ist“, kritisiert Sabine Geringer, Geschäftsführerin des Wiener Hilfswerks. „In der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu Sozialbetreuungsberufen sind Heimhilfen als integraler Bestandteil mobiler Pflege- und Betreuungsteams angeführt. Ihre Funktion in der Basisversorgung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wird eindeutig festgelegt: Unterstützung bei Körperpflege, dem An- und Auskleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, beim Toilettengang, der Intimpflege und Inkontinenzversorgung, bei Förderung der Bewegungsfähigkeit und beim Lagern, bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln. Es handelt sich hier um eine lange Reihe verantwortungsvoller Tätigkeiten, die von den Heimhilfen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen wahrgenommen werden“, so Geringer.

Wesentlicher Faktor gegen den Personalmangel

Die Berücksichtigung der Heimhilfe in der Pflegereform hätte außerdem weitere positive Nebeneffekte auf den Arbeitsmarkt. Viele Heimhilfen sind Berufsumsteiger/innen oder Wiedereinsteiger/innen und lernen in ihrer Ausbildung die Pflegebranche erstmals kennen. Positive Feedbacks der Kundinnen und Kunden sowie anderer Teammitglieder motivieren die eine oder den anderen, berufsbegleitend die Qualifizierung zur Pflegeassistenz zu beginnen. Eine verbesserte Stellung des Berufsbildes der Heimhilfe ließe daher das gesamte Pflegesystem profitieren“, argumentiert Geringer.

„Seit langer Zeit weist das Wiener Hilfswerk darauf hin, dass es vieler Wege und Optionen bedarf, um Menschen in die Pflegeberufe zu bringen – und attraktiverer Maßnahmen, um sie im Beruf zu halten. Das sehe ich als zentrale Herausforderung der Pflegepolitik. Ich bin zuversichtlich, mit großer Beharrlichkeit hier diese Verbesserungen zu erzielen“, so Sabine Geringer.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

19.01.2022

T-Mobile muss erneut Strafe zahlen – 60.000 Euro laut aktuellem Beschluss

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die T-Mobile Austria GmbH, zu der unter anderem die Marke Magenta gehört, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der Klage des VKI rechtskräftig statt. In der Folge verstieß das Unternehmen aber mehrmals gegen das Urteil, weshalb der VKI bereits zwei Exekutionsanträge einbrachte. Nach einem aktuellen Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien muss T-Mobile nun 60.000 Euro Strafe zahlen. Der Exekutionsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Im Anlassfall bewarb T-Mobile Glasfaser-Internet groß mit „gratis bis Jahresende“. In einem TV-Werbespot war mit einem Sternchenhinweis 2 Sekunden lang ein umfangreicher Text in einer Fußzeile eingeblendet, der unter anderem auf die Servicepauschale, ein Aktivierungsentgelt und die Mindestvertragsdauer hinwies. Eine ähnliche Fußzeile auf Werbeplakaten war ebenfalls – bei typischerweise flüchtiger Betrachtung aus größerer Entfernung – kaum lesbar.

Das OLG Wien beurteilte dies Anfang 2021 als irreführende Geschäftspraktik. Ein Werbeadressat verstehe die blickfangartig hervorgehobene Mitteilung „gratis bis Jahresende“ nämlich dahingehend, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen. Nach diesem rechtskräftigen Urteil des OLG Wien hat es T-Mobile zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis – insbesondere als „gratis“ für einen bestimmten Zeitraum – zu bewerben, ohne auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile ausreichend deutlich hinzuweisen. Dazu zählen im Besonderen eine bestehende Servicepauschale, eine Aktivierungsgebühr, die Mindestbindungsdauer sowie der Umstand, dass sich der hervorgehobene, zeitbezogene Preis ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht.

Im Juni 2021 brachte der VKI einen Exekutionsantrag gegen T-Mobile wegen mehrerer Verstöße gegen dieses Urteil ein. Das erstinstanzliche Gericht verhängte eine Strafe von 10.000 Euro. Nach Einlegung eines Rechtsmittels von Seiten des VKI wurde diese Strafe auf 30.000 Euro angehoben. Die Verstöße gegen das Urteil hörten damit jedoch nicht auf. So bewarb T-Mobile unter anderem auf Twitter und in der ORF-TVthek ein Highspeed-Internet mit „Jetzt 4 Monate Grundgebühr GRATIS*“, ohne ausreichend auf die Servicepauschale, die Mindestvertragsdauer oder die ab dem fünften Monat anfallenden Kosten in Höhe von zumindest 40 Euro pro Monat hinzuweisen. Im Dezember 2021 brachte der VKI daher erneut einen Exekutionsantrag gegen T-Mobile ein. Daraufhin wurde jetzt eine Strafe von 60.000 Euro vom Erstgericht festgesetzt.

„Die österreichische Exekutionsordnung sieht eine Höchststrafe von 100.000 Euro pro Exekutionsantrag vor. Die Strafe nach unserem ersten Exekutionsantrag war für T-Mobile offensichtlich nicht hoch genug angesetzt, um die Verstöße gegen das Urteil einzustellen. Sollte sich T-Mobile weiterhin nicht an die gerichtliche Entscheidung halten, werden weitere Exekutionsanträge folgen“, zieht Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI eine vorläufige Zwischenbilanz.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

24.05.2022

Denn unsere Corona-Held/innen tragen mittlerweile seit mehr als zwei Jahren Maske, teilweise bis zu acht Stunden am Tag.

„Endlich heißt es für unsere 130.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel wieder durchatmen: Mit 1. Juni fällt auch für sie die Maskenpflicht. Das ist ein längst überfälliger Schritt, den wir gemeinsam mit unserem Sozialpartner seit langem gefordert haben. Denn unsere Corona-Held/innen tragen mittlerweile seit mehr als zwei Jahren Maske, teilweise bis zu acht Stunden am Tag. Das auch über den Sommer durchzuziehen, wäre nicht zumutbar gewesen“, sagt Christian Prauchner, Obmann des Fachverbands Lebensmittelhandel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Mit dem Aus der Maskenpflicht zumindest für die heißen Sommermonate wird auch die lange ersehnte Gleichbehandlung der Mitarbeiter/innen im Lebensmittelhandel mit jenen in den meisten anderen Handelsbranchen endlich Realität: „Das Verständnis unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, warum sie Maske tragen müssen, in anderen Geschäften, aber auch bei Veranstaltungen etc. die Maskenpflicht längst aufgehoben war, war bereits enden wollend. Es ist sehr erfreulich, dass mit dieser Ungleichbehandlung nun bald Schluss ist“, so Prauchner.

Damit bewege man sich wieder in Richtung mehr Normalität und Eigenverantwortung. „Die epidemiologische Lage lässt es zu: Wir haben sinkende Infektionszahlen und eine sinkende Belegung von Spitals- und Intensivbetten. Das ist eine Zeit, die wir für mehr Eigenverantwortung und vor allem für eine Atempause für unsere Mitarbeiter/innen nutzen müssen“, so Prauchner abschließend.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

01.11.2020

Brot und Unverträglichkeit: Es liegt nicht immer an Gluten

Wenn auf Brotgenuss Bauchschmerzen folgen, vermuten viele Gluten dahinter. Doch können die Symptome auch mit sogenannten FODMAPs im Brot zusammenhängen. Der Verein Land schafft Leben hat sich die gesundheitlichen Aspekte von Brot genau angeschaut und veröffentlicht heute alle Informationen auf seiner Webseite.

Man findet sie nicht auf der Zutatenliste bei Brot oder Gebäck, doch können sie zu Beschwerden führen: FODMAPs. Diese bezeichnen bestimmte Kohlenhydrate und Zuckeralkohole. Neben Brot und Gebäck kommen sie auch in bestimmten Früchten und Gemüsesorten vor. Typische FODMAPs-Vertreter im Brot sind etwa Fruktane aus dem Weizen- oder Roggenkorn. Wer einen sensiblen Darm hat, reagiert auf sie mit Bauchschmerzen, Blähungen oder Durchfall. Hinter den Symptomen vermuten Betroffene aber oft einen anderen Hintergrund: den Weizenkleber Gluten. Denn wer Gluten nicht gut verträgt, reagiert oft ebenfalls mit Bauchschmerzen. Aus diesem Grund meiden einige Menschen Gluten, obwohl sie eigentlich auf die FODMAPs im Brot reagieren. Diese Unverträglichkeit geht oft mit dem sogenannten Reizdarmsyndrom einher, einer Darmkrankheit, von der Schätzungen zufolge 10 bis 20 Prozent der österreichischen Bevölkerung betroffen sind. Für sie ist es das Beste, zu Brot mit einer traditionellen langen Teigführung zu greifen.

Lange Teigführung und ihre Wirkung auf FODMAPs

Typische Brotteige aus Weizen oder Roggen enthalten von Natur aus relativ große Mengen an FODMAPs. In der Brotherstellung kann dieser Anteil reduziert werden, indem der Hefe-Anteil (zum Beispiel in Form von Sauerteig) erhöht und der Teig länger geführt wird. Das bedeutet, dass der Teig über mehrere Stunden ruht. Die Hefe leistet in dieser Zeit ihren Teil der Arbeit: Sie verwendet die FODMAPs als Nahrung und baut diese ab. Je länger der Teig also ruht, desto mehr FODMAPs kann die Hefe abbauen. Auf diese Weise reduziert sich der Anteil an FODMAPs so weit, dass das Brot bekömmlicher wird.

Weitere positive Aspekte der langen Teigführung

Auch für Menschen ohne Darmbeschwerden bietet eine lange Teigführung Vorteile: Da das Getreide im Teig mehr Zeit zum Quellen hat, ist das Brot nach dem Backen leichter verdaulich. Außerdem verbessert sich der Geschmack des Brotes, da sich mehr Aromen während der langen Teigruhe bilden. Daneben können auch Eisen und Zink aus dem Brot leichter vom Körper aufgenommen werden. Wer Brot lange lagern möchte, profitiert ebenfalls von einer langen Teigführung: Denn lang geführtes Brot bleibt länger frisch.

Keine Kennzeichnung der Teigführung

„Wer sich bewusst für Brot mit langer Teigführung entscheiden will, steht derzeit vor einer Herausforderung: Denn die Teigführung muss auf dem Brot nicht gekennzeichnet werden“, sagt Hannes Royer vom Verein Land schafft Leben. „Dasselbe gilt für die Herkunft der Rohstoffe und sogar für die Zutaten, wenn Brot oder Gebäck unverpackt angeboten werden. Es sollte heute selbstverständlich sein, dass alle relevanten Informationen auf allen unseren Lebensmitteln transparent ersichtlich sind“, ergänzt Hannes Royer.

Auf dem verpackten Brot lassen sich derzeit lediglich Hinweise finden: Ist „Sauerteig“ in der Zutatenliste angeführt, deutet dies auf eine längere Teigführung hin. Um jedoch nicht Rätselraten zu müssen, ist es das Beste, direkt in der Bäckerei oder beim Hersteller nachzufragen oder – wer über die nötige Zeit verfügt – selbst ein lang geführtes Brot zu backen.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

04.07.2022

Der Maskenhersteller Hygiene Austria soll laut Medienberichten aus China importierte FFP2-Masken als „Made in Austria“ umetikettiert und verkauft haben

Weitere 453 Konsument:innen bekommen für „Made in Austria“-Masken, die angeblich aus China stammen, einen Großteil des Kaufpreises zurück oder einen Austausch der Masken – für eine alte gibt’s zwei neue österreichische FFP2-Masken. Die AK hat nach einem ersten Erfolg im November 2021 nun noch eine vergleichsweise außergerichtliche Lösung mit Palmers und Hygiene Austria im FFP2-„Maskenskandal“ erzielt. Im Schnitt bekommt jede:r Konsument:in rund 70 Euro retour.

Der Maskenhersteller Hygiene Austria soll laut Medienberichten aus China importierte FFP2-Masken als „Made in Austria“ umetikettiert und verkauft haben – viele Käufer:innen fühlten sich dadurch getäuscht. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen noch.

Für 453 Konsument:innen, die sich nach dem ersten AK Erfolg im Winter 2021 zur zweiten Sammelaktion angemeldet hatten, gibt es nun ebenfalls eine Lösung: Die Konsument:innen erhalten insgesamt rund 32.000 Euro oder alternativ auf Wunsch den Austausch der Masken: Sie bekommen für eine alte Maske zwei neue FFP2-Masken aus österreichischer Produktion. Wer die originalverpackten Masken zurückgeben kann, bekommt im Gegenzug den gesamten Kaufpreis retour. Wer die Masken nicht mehr hat, bekommt 60 Prozent des Kaufpreises. Im Schnitt erhalten die einzelnen Konsument:innen rund 70 Euro zurückerstattet.

Die AK hat die betroffenen Konsument:innen bereits über ihre Ansprüche informiert. Die Abwicklung erfolgt direkt mit den Unternehmen. Damit hat die AK die „Rückholaktion“ in Sachen FFP2-Maskenskandal erfolgreich abgeschlossen.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

13.01.2021

Großflächige Netzstörung: Frequenzabfall zeigt Versorgungssicherheit ist höchstes Gut

Noch läuft die Analyse der Daten durch die Vereinigung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E und die Suche nach dem Auslöser für den massiven Frequenzabfall, der das europäische Stromnetz am Freitag an seine Grenzen gebracht hatte. Der Vorfall hat aber jedenfalls gezeigt, dass die europäische Zusammenarbeit auch im Ernstfall funktioniert und die Schutzmechanismen gegriffen haben. Nur durch automatische Schutzeinrichtungen und das Zusammenwirken der wesentlichen Marktakteure konnte die kritische Situation rasch beherrscht und eine Stunde nach dem Vorfall das normale Betriebsniveau wieder erreicht werden. Wesentliche Grundvoraussetzung für die Bewältigung der Störung waren die ausreichend vorhandenen Reservekapazitäten. Die EU-Vorgabe 70 Prozent der grenzüberschreitenden Kapazitäten für den Handel zu reservieren ist in diesem Zusammenhang problematisch.

„Der letzte Störfall hat gezeigt, dass die Sicherheitsvorkehrungen schnell und zuverlässig wirken, aber auch, dass es Versorgungssicherheit nicht zum Nulltarif gibt. Weitere erhebliche Investitionen in den nationalen und europäischen Netzausbau, in Speicherkapazitäten, systemische Kraftwerkskapazitäten und weitere Flexibilitätsoptionen für den Krisenfall sind unabdingbar“, erklärt Michael Strugl, Präsident der Interessenvertretung Oesterreichs Energie.

Auch die Anforderung von Seiten der europäischen Ebene, dass 70 Prozent der österreichischen Grenzkapazitäten dem Stromhandel zur Verfügung gestellt werden müssen, sieht Strugl kritisch: „Durch seine geographische Lage ist Österreich eine wichtige Drehscheibe im europäischen Stromsystem – mit dieser Vorgabe müssen wir unsere Leitungskapazitäten ausreizen sodass wenig Reserven für Krisenfälle zur Verfügung stehen.“

„Auch wenn der Störfall nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Erneuerbaren Ausbau steht, erfordert die Transformation des Energiesystems in Richtung erneuerbare Energieträger umso mehr den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Speicherkapazitäten sowie von Kraftwerksreserven um Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“, so Strugl.

Enormer volkswirtschaftlicher Schaden möglich

Im Jahr 2019 lag die durchschnittliche ungeplante Nichtverfügbarkeit von Elektrizität im österreichischen Stromnetz bei rund 25,14 Minuten pro Kunde. Damit ist eine Versorgungssicherheit von 99,99 Prozent für Österreich gewährleistet. Ein längerer großflächiger Ausfall würde einen enormen wirtschaftlichen Schaden bedeuten. Schätzungen zufolge belaufen sich die volkswirtschaftlichen Kosten für einen großflächigen Stromausfall in Österreich auf 1,18 Mrd. Euro pro Tag. „Auch deshalb ist es wichtig, dass die Ausbaupläne im Netzentwicklungsplan breit mitgetragen werden und an einer Schärfung des Problembewusstseins und einer Verbesserung der Akzeptanz für diese Projekte in Österreich gearbeitet wird. Das ist eine gesellschaftliche Aufgabe“, so Strugl.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

inhalt

19.01.2022

In Skigebieten explodieren Preise für Eigentumswohnungen

Das Bergpanorama vor der eigenen Haustür? Von den eigenen vier Wänden in Österreichs beliebten Skigebieten träumen viele Winterurlauber. ImmoScout24 hat die Preise von Eigentumswohnungen in 15 österreichischen Skigebieten analysiert. Die Entwicklung geht steil bergauf: 2021 stiegen die Preise im Vergleich zu 2020 um satte 12 Prozent, in einzelnen Regionen gab es Preissteigerungen bis zu 59 Prozent. In Kitzbühel liegt der Quadratmeterpreis mittlerweile bei knapp 14.000 Euro. Dagegen scheint das Feriendomizil am Semmering mit 2.000 Euro/m2 nahezu ein Schnäppchen. Im Österreich-Schnitt muss man 7.500 Euro pro Quadratmeter für das Feriendomizil im Schnee berappen.

Die teuren Domizile im Westen

Die Suchanfragen nach Ferienwohnungen in den österreichischen Skigebieten schnellen jedes Jahr im Jänner nach den Weihnachtsferien extrem in die Höhe. Die Sehnsucht nach dem Eigenheim in den Bergen treibt die Immobilien-Suchenden. Wer jedoch im Nobel-Skiort Kitzbühel eine Wohnung sein Eigen nennen möchte, der muss tief in die Tasche greifen. Mit durchschnittlich 13.979 Euro muss man dort aktuell pro Quadratmeter rechnen. Damit bleibt Kitzbühel das mit großem Abstand teuerste Pflaster. Hinzu kommt ein enormes Preisplus von 24 Prozent im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020. Deutlich darunter, aber immer noch auf einem hohen Niveau, bewegen sich die Eigentumspreise im Tiroler Ischgl (8.437 Euro/m2), Sölden (7.938 Euro/m2) und Schladming (7.631 Euro/m2).

Starke Preissteigerung

Am stärksten sind die Preise für Eigentumswohnungen im Vorjahr in Sölden mit einem Plus von 59 Prozent auf 7.938 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Deutlich teurer wurde der Kauf auch in den südlichen Skigebieten Katschberg (6.247 Euro/m2) mit einem Plus von 52 Prozent und Nassfeld (5.659 Euro/m2) mit einem Anstieg von 38 Prozent. Und auch im Tiroler Alpachtal (6.831 Euro/m2) haben die Eigentumspreise um 36 Prozent zugelegt. Am Semmering, dem Skigebiet der Wiener an der Grenze zwischen Niederösterreich und der Steiermark, ist Eigentum noch für vergleichsweise moderate 2.000 Euro pro Quadratmeter zu erwerben. Auch in Flachau und Kaprun liegen die Preise unter 6.000 Euro pro Quadratmeter. „Stark steigende Preise im Westen machen alternative Skigebiete attraktiver. Der Trend zum Zweitwohnsitz hat sich in der Pandemie extrem verstärkt. Deshalb gehen wir davon aus, dass ein Ende des Preisanstieges aktuell nicht in Sicht ist“, erläutert Markus Dejmek, Österreich-Chef von ImmoScout24.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

19.01.2022

Post transportierte 2021 konzernweit fast eine halbe Milliarde Pakete

2021 hat der Österreichischen Post nicht nur im Inland einen neuen Rekord an transportieren Paketen gebracht. Insgesamt bewegte die Post konzernweit fast eine halbe Milliarde Pakete im abgelaufenen Jahr – was ein Mengenplus von neun Prozent bedeutet. Die meisten Sendungen transportierte die Post aber nicht im Heimatmarkt Österreich, sondern mittels ihrer Pakettochter Aras Kargo in der Türkei: nämlich 217 Millionen Pakete. Zum Vergleich: In Österreich wurden im Vorjahr 184 Millionen Pakete transportiert – ein Plus von elf Prozent.

Die Österreichische Post befördert in insgesamt neun Ländern Pakete sowie Paletten. Und zwar in Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Österreich, Serbien, Slowakei, Ungarn und der Türkei. “„Über alle Töchter hinweg beliefen sich die Paketmengen 2021 auf 452 Millionen Stück. Den Großteil davon in Österreich und der Türkei. Aber auch unsere Tochterunternehmen in Zentral- und Osteuropa verzeichneten mit einer Mengensteigerung von 16 Prozent enorme Zuwachsraten. Dort transportierten wir im vergangenen Jahr knapp 52 Millionen Pakete“”, so DI Peter Umundum, Vorstand Paket & Logistik, Österreichische Post AG, der betont, dass das Wachstum in den ausländischen Märkten ähnlich wie auch in Österreich vor allem dem steigenden Trend zum E-Commerce geschuldet ist.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

30.03.2022

Vieles hat sich durch die Pandemie verändert – die Reiselust ist heuer aber wieder besonders groß und viele Länder lockern die Einreisebestimmungen

Vieles hat sich durch die Pandemie verändert – die Reiselust ist heuer aber wieder besonders groß und viele Länder lockern die Einreisebestimmungen. “Mit Einschränkungen vor Ort ist aber wohl auch im Sommer 2022 noch zu rechnen. Darüber hinaus erwartet die Reisebranche allgemein höhere Preise aufgrund steigender Energiekosten”, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Damit dem Traumurlaub nichts im Weg steht, hat der Mobilitätsclub schon jetzt Tipps für eine optimale Vorbereitung.

Pauschalreisen bieten bessere Absicherung als Individualreisen

Worauf sich Reisende wohl einstellen müssen: Der Sommerurlaub 2022 wird aufgrund steigender Sprit- und Kerosinpreise teurer. Auch bei Unterkünften kann es durch höhere Betriebskosten zu steigenden Preisen kommen. “Früher gebuchte Pauschalreisen mit Fixpreis bieten finanzielle Sicherheit. Bei Reisepaketen, die Flug und Unterkunft beinhalten, sind Preiserhöhungen zwar möglich, allerdings nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Auch muss dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sein und die Preisänderung muss sich nachvollziehbar auf bestimmte Kosten wie Treibstoffe oder Wechselkurse beziehen”, erklärt Pronebner. Außerdem sind Reisende klar verständlich und schriftlich über die Teuerung zu informieren. Wird die Reise um mehr als acht Prozent teurer, hat man das Recht, kostenlos von der Reise zurücktreten und alle bereits geleisteten Zahlungen retourniert zu erhalten. Achtung: Äußert man sich nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist, gilt die Preiserhöhung als angenommen.

Auch Flugunternehmen können grundsätzlich den Preis des individuell gekauften Tickets nicht einfach und ohne Zustimmung des Fluggastes nachträglich erhöhen. Das ist nur möglich, wenn sich die Airline eine Preiserhöhung vertraglich vorbehalten hat.

Wann ist eine kostenlose Stornierung möglich?

Bei der Buchung eine Pauschalreise oder eine Unterkunft, sollte jedenfalls genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters geachtet werden: Dort sind die Stornobedingungen enthalten. Wichtig ist vor allem, unter welchen Umständen und bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist.

Je näher die Reise rückt, desto höher sind grundsätzlich die Stornokosten. Ein kostenfreies Stornieren der Reise ist nur durch neue, außergewöhnliche Umstände, wie z. B. Naturkatastrophen am Urlaubsort, möglich – die Corona-Pandemie zählt dabei nicht mehr als neuer Umstand. “Wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war, dann ist ein kostenfreies Stornieren durch Kund:innen nicht mehr möglich. Daher kann es sinnvoll sein, bei der Buchung die Stornobedingungen genau zu hinterfragen und gegebenenfalls schriftlich vom Veranstalter bestätigen zu lassen.”, rät die ÖAMTC-Juristin.

Komplizierter ist die Situation für Individualreisende: Bei einer Stornierung müssen mit jedem einzelnen Leistungserbringer, von der Unterkunft bis zum Mietwagenunternehmen vor Ort, die jeweiligen Stornobedingungen geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Können die Anbieter ihre Leistung erbringen, besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt.

Eine rechtzeitig abgeschlossene Reiserücktritts- oder Stornoversicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur dann, wenn ein versicherter Grund vorliegt, wie eine unerwartete Erkrankung. Viele Reiseversicherer decken die Kosten eines Reiseabbruchs oder einer Stornierung derzeit, wenn eine:r der Reisenden an Covid-19 erkrankt, eine im selben Haushalt lebende Person erkrankt und die Anwesenheit des/der Reisenden nötig ist oder wenn eine Quarantäne verordnet wird. Will man aber die Reise aufgrund steigender Fallzahlen, aus Angst vor Erkrankung oder wegen strenger Maßnahmen vor Ort nicht mehr antreten, hilft eine Versicherung nicht und man muss die Stornokosten selbst tragen.

Einreisebestimmungen und Maßnahmen vor Ort

Das A und O einer gelungenen Reise ist die Information im Vorfeld:

Die Coronamaßnahmen vor Ort können sich nicht nur schnell ändern, sondern sich auch innerhalb eines Landes unterscheiden. Um beim Restaurant- oder Museumsbesuch keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich vor Reiseantritt gezielt über die jeweiligen Maßnahmen vor Ort informieren. “Außerdem empfiehlt es sich, rechtzeitig die konkreten Regeln für die Einreise und die Maßnahmen vor Ort zu überprüfen sowie darauf zu achten, dass das 3-G-Zertifikat dann noch gültig ist”, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner abschließend.

Alles zu Ein- und Rückreisebestimmungen für Österreich und alle Länder Europas findet sich tagesaktuell recherchiert beim ÖAMTC Urlaubsservice: www.oeamtc.at/urlaubsservice

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

20.07.2021

Handy-Signatur einfach im Austria Center freischalten lassen

Impf- oder Testtermine im Austria Center Vienna können nun mit einem neuen online Service verbunden werden: jeden Tag von 7:00 bis 19:00 stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien im Foyer „E“ für die Freischaltung der Handy-Signatur auf dem Mobiltelefon bereit – wie bereits seit einigen Wochen in der Volkshalle des Rathauses.

Ohne Voranmeldung ist nach wenigen Minuten dieser „digitale Ausweis“ ausgestellt. Immer mehr Service-Angebote der Stadt Wien können damit rund um die Uhr bequem von unterwegs oder zu Hause genutzt werden.

Im Rathaus haben innerhalb weniger Tage mehr als 4.500 Personen die Handy-Signatur erhalten. In ganz Österreich war zuletzt ein enormer Zuwachs an Handy-Signaturen festzustellen: Zwischen Juli 2020 und Juli 2021stieg die Zahl der Handy-Signaturen von 1,5 auf 2 Millionen.

Mitzubringen für die Registrierung einer Handy-Signatur sind:

Mobiltelefon mit österreichischer Telefonnummer

Ausweis: Reisepass oder Personalausweis (Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Schweiz) oder österreichischer Führerschein (nicht älter als 40 Jahre)

österreichische Meldeadresse

Die Registrierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. Bei vielen „Amtswegen“ und auch beim Finanzamt kann die Handy-Signatur als „digitaler Ausweis“ verwendet werden. Wer ein „Mein.Wien-Benutzerkonto“ hat, kann es mit der Handy-Signatur verknüpfen und muss sich dadurch nicht „noch ein“ Kennwort merken. Dokumente (pdf) können mittels Handy-Signatur digital unterschrieben werden.

Mit der Handy-Signatur können bereits mehr als 200 digitale Amtswege erledigt und E-Services genutzt werden. Sie gilt als digitaler Ausweis im Netz. Die Handy-Signatur ist auch Voraussetzung für den „Grünen Pass“ oder das Abrufen des Impf-Zertifikats über das Online-Portal ELGA der Gesundheitskasse.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

21.02.2022

Alexa weiß, was Charlie Sheen in Schladming getan hat

Die österreichische Erlebnisregion Schladming-Dachstein (www.schladming-dachstein.at) gilt seit langem als digitaler Pionier im Tourismus. Als erstes Skigebiet der Alpen konnten hier Gäste auf flächendeckendes WLAN zugreifen und die gesamte Region in einem virtuellen 360-Grad-Rundflug erkunden. Seit dem Vorjahr wird die erfolgreiche “Sommercard” komplett digitalisiert angeboten. Und nun präsentieren sich die steirischen Touristiker mit einer neuen App innerhalb von Amazons Sprachassistentin “Alexa” erneut als technische Vorreiter. Diese liefert jetzt auch viele wissenswerte Insider-Infos zur Urlaubsdestination Schladming-Dachstein.

“Es ist ein Pilotprojekt, mit dem wir austesten wollen, wie eine solche Applikation bei unseren Gästen ankommt, und in welchen Bereichen es sich lohnen würde, weiteren Aufwand zu investieren”, erklärt Mathias Schattleitner, Geschäftsführer der Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH. Markus Zeiringer, Marketingleiter des Projektpartners Planai-Hochwurzen-Bahnen, ergänzt: “Das Thema Sprachsteuerung und generell die digitale Aufbereitung von Informationen auf verschiedenen Kanälen gewinnt in jedem Fall zunehmend an Bedeutung.“ Als eine der größten Ganzjahresdestinationen der Alpen wolle und müsse Schladming-Dachstein hier ganz vorne mit dabei sein, um auf den hart umkämpften internationalen Tourismusmärkten auch in Zukunft nachhaltig Erfolg zu haben, so Schattleitner.

Sprachassistenten bieten viele Möglichkeiten, auch im Tourismus

Umgesetzt wurde das Projekt mit der bayerischen Agentur “co-operation”. Die beiden Voice Experten Verena E. Huber und Dominik Haf beraten Unternehmen in der Nutzung von Sprachassistenten wie Alexa, Siri oder Google Assistant. Mit innovativen Entwicklungen wollen die beiden Voice Enthusiasten auf digitalen Wegen Komfort schaffen und besondere Kundenerlebnisse generieren. “Skitickets kaufen, einen Tisch im Restaurant reservieren oder ein Zimmer buchen – alles per Sprachbefehl, das sind in naher Zukunft durchaus vorstellbare Lösungen“, sind sich die beiden Voice Consultants sicher.

Der mächtige Grimming ist nicht der höchste Berg der Steiermark

“Alexa, öffne Schladming-Dachstein Insider” lautet der Sprachbefehl, um danach viele interessante – und manchmal auch kuriose – Facts und Stories zu verschiedenen Themenbereichen aus der Erlebnisregion zu erhalten. So weist Alexa beispielsweise darauf hin, dass der Grimming fälschlicherweise viele Jahre lang für den höchsten Berg der Steiermark gehalten wurde – und klärt auf: Im gesamten Bundesland gibt es sogar 42 Berge, die höher sind als der mächtige Grimming mit seinen 2351 Metern, der aber – immerhin – als höchster freistehender Berg Europas gilt.

US-Filmdrama “Heidi” wurde auf der Ursprungalm gedreht

Und welche Verbindung hat eigentlich der US-Schauspieler Charlie Sheen zu Schladming-Dachstein? Auch dazu weiß Alexa etwas zu berichten: Die auf einer Seehöhe von 1.610 Metern gelegene Ursprungalm, am Fuße der Steirischen Kalkspitze in den Schladminger Tauern, war im Jahr 1990 Drehort des Hollywood-Streifens „Courage Mountain“, einer Verfilmung des berühmten Romans “Heidi” von Johanna Spyri. Die Schauspielerin Juliette Caton verkörperte das Waisenmädchen aus Frankfurt, das einen Teil ihrer Kindheit bei ihrem Großvater in den Alpen verbringt. Ihr bester Freund in den Bergen ist der “Ziegenpeter”, und dieser wird im Film verkörpert von – ja genau, dem damals 25-jährigen Charlie Sheen.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: Schladming-Dachstein

30.11.2020

Corona-Massentest Umfrage

56% der Österreicherinnen und Österreicher können sich aus heutiger Sicht vorstellen, an freiwilligen Corona-Massentests vor Weihnachten teilzunehmen.

22% der Befragten würden sich laut der vom Meinungsforschungsinstitut Unique research für die aktuelle Ausgabe des Nachrichtenmagazins „profil“ durchgeführten Umfrage „ganz sicher testen lassen“, 34% würden dies „möglicherweise“ tun.

20% der Befragten würden sich dagegen „ganz sicher nicht testen lassen“, wiederum 17% lehnen eine Teilnahme „eher“ ab.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn

04.02.2021

Seit nicht ganz einem Jahr verbringen viele Österreicherinnen und Österreicher mehr Zeit zuhause

Seit nicht ganz einem Jahr verbringen viele Österreicherinnen und Österreicher mehr Zeit zuhause. Für viele sind die eigenen vier Wände daher nicht „nur“ Wohnraum, sondern auch Arbeits- und / oder Klassenzimmer. Doch wie zufrieden sind die Österreicherinnen und Österreicher mit ihrer Wohnsituation? Dieser Frage ist die aktuelle Integral Trendstudie 2021 für ImmoScout24 unter 1.000 Österreicherinnen und Österreichern nachgegangen.

„Trautes Heim, Glück allein“ ist Großteils Realität

Die erfreuliche Nachricht zuerst: „Trautes Heim, Glück allein“ ist nicht nur ein Sprichwort. Denn befragt nach der Zufriedenheit mit der derzeitigen Wohnsituation, vergeben die Österreicher die Note „Gut“ (Mittelwert von 1,7; 84 Prozent sind zufrieden). Mehr als die Hälfte der Österreicher (53 Prozent) ist mit der eigenen Wohnsituation sogar sehr zufrieden, weitere 31 Prozent sind immerhin eher zufrieden. Besonders wohl in den eigenen vier Wänden fühlen sich die über 50-Jährigen. Hier sind knapp zwei Drittel sehr, 26 Prozent eher zufrieden.

Wie der Vergleich über die Jahre zeigt, ist der Wert leicht, aber kontinuierlich gestiegen: So gaben in den ImmoScout24-Trendstudien 2012 und 2017 noch 80 Prozent an, mit ihrer Wohnsituation zufrieden zu sein, 2020 waren es 81 Prozent.

Wer in Wien oder in Stadtlage wohnt, ist am wenigsten zufrieden

Im Bundesländervergleich zeigen die Wiener die geringste Zufriedenheit mit ihrer Wohnsituation: nur 78 Prozent sind zumindest eher zufrieden. Besonders gut lebt es sich hingegen in Vorarlberg (92 Prozent sind zumindest eher zufrieden), gefolgt von Niederösterreich (90 Prozent), dem Burgenland (89 Prozent) und Oberösterreich (87 Prozent). Grundsätzlich gilt zudem: Egal, in welchem Bundesland man zuhause ist, wer im Umland / Einzugsgebiet einer Stadt wohnt, ist in 9 von 10 Fällen zufrieden, in Stadtlage sind es nur mehr rund drei Viertel der Befragten.

Hohe finanzielle Belastung geht mit höherer Unzufriedenheit einher

Abgesehen vom Wohnort, sinkt die Zufriedenheit mit der eigenen Wohnsituation jedenfalls dann, wenn der finanzielle Druck hoch ist. Sei es aufgrund eines grundsätzlich geringen Einkommens oder aufgrund eines hohen Anteils der Wohnkosten am Haushalts-Nettoeinkommen bzw. aufgrund der insgesamt hohen finanziellen Belastung. Werden Wohnkosten als (sehr) belastend wahrgenommen bzw. werden mehr als 50 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens für das Wohnen ausgegeben, geben nur mehr 7 von 10 Befragten an, mit der Wohnsituation zufrieden zu sein.

Wer ein Haus bewohnt und/oder ein Eigenheim besitzt, ist zufriedener

Wer ein Haus sein Eigen nennt bzw. eine Immobilie im Eigentum besitzt, fühlt sich darin tendenziell besonders wohl (Mittelwert 1,4; 9 von 10 sind zufrieden). Die Zufriedenheit sinkt bereits, wenn „nur“ eine Wohnung bewohnt wird (78 Prozent sind zufrieden) oder man zur Miete wohnt (70 Prozent). Ein gutes Zeugnis wird auch Genossenschaftsobjekten ausgestellt (84 Prozent sind zufrieden), Gemeindeimmobilien hingegen weniger (70 Prozent).

Neben der Art der Immobilie spielt die Größe eine zentrale Rolle. Wer mehr Platz zur Verfügung hat, ist wesentlich zufriedener: bei einer Wohnfläche von 130 m2 oder mehr sind 94 Prozent der Befragten zufrieden, bei Wohnungen bis 89 m2 nur mehr 79 Prozent. In einer Wohnung, die weniger als 69 m2 hat, gar nur mehr 72 Prozent.

Top-Unzufriedenheitstreiber: die fehlende Freifläche

Abseits von finanzieller Belastung, Art der Immobilie, Lage oder Größe: Kein Faktor hat so viel Einfluss auf die Unzufriedenheit mit der Wohnsituation wie eine fehlende Freifläche. Denn wer eine zur Verfügung hat, ist überdurchschnittlich zufrieden: Zwei Drittel der Befragten mit Garten oder Terrasse sind sogar sehr zufrieden, weitere 25 Prozent immerhin eher zufrieden. Balkone, Loggien und Wintergärten machen ebenfalls glücklich – wenn auch etwas weniger (57 Prozent sehr zufrieden, 30 Prozent eher zufrieden). Fehlt die Freifläche jedoch, sinken die Werte enorm: Nur ein Viertel der Befragten bewertet die eigene Wohnsituation trotz fehlender Freifläche mit sehr, weitere 39 Prozent mit eher zufriedenstellend.

„Gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig die Wohnsituation ist – und wie wichtig Platz und Freiflächen sind, wenn sich der Lebensmittelpunkt über einen längeren Zeitraum stärker als sonst in die eigenen vier Wände verlagert,“ so Markus Dejmek, Österreich-Chef von ImmoScout24. „Umso schöner ist es zu sehen, dass die Österreicherinnen und Österreicher im Großen und Ganzen zufrieden sind und diese Zufriedenheit über die Jahre sogar zugenommen hat,“ so Dejmek.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht von dbn .. / Foto: dbn